Recht auf Auskunft
Sie können eine Bestätigung verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung und den Rechten betroffener Personen.
Sie können eine Bestätigung verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Sie können Daten in einem strukturierten Format anfordern, soweit technisch möglich.
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
Wir verarbeiten Daten nur, wenn ein legitimer Zweck besteht, etwa zur Kommunikation oder zur Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
Sofern Dienstleister eingesetzt werden, schließen wir Verträge zur Auftragsverarbeitung und prüfen die Einhaltung der Vorgaben.
Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur, wenn dies notwendig ist und geeignete Garantien bestehen. Derzeit findet keine regelmäßige Übermittlung statt.